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Fuchsreich Media
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Fuchsreich Media · Johannes Fuchs (Inhaber) · Petzenbergstraße 16 · 94051 Hauzenberg
USt-IdNr.: DE408577622 · E-Mail: info@fuchsreich-media.de

Stand: Juli 2026


§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Fuchsreich Media, Einzelunternehmen, Petzenbergstraße 16, 94051 Hauzenberg (nachfolgend „Agentur"), und ihren Auftraggebern. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ausdrücklich schriftlich zu.


§ 2 Leistungen der Agentur

Die Agentur bietet Dienstleistungen im Bereich Social-Media-Marketing, insbesondere strategische Planung, Content-Erstellung, Foto- und Videoproduktion sowie weitere Marketingmaßnahmen an. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Vertrag bzw. Angebot. Die Agentur darf zur Leistungserbringung geeignete Dritte als Subunternehmer hinzuziehen und bleibt in diesem Fall gegenüber dem Auftraggeber allein verantwortlich.


§ 3 Vertragsschluss

Verträge kommen durch schriftliche Bestätigung oder Auftragsbestätigung zustande. Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.


§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz an. Die Agentur ist bei Zahlungsverzug zudem berechtigt, laufende Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten.

Standard: 50 % Anzahlung vor Projektbeginn bzw. vor Beginn des monatlichen Produktionszyklus, Restzahlung bei Lieferung der fertigen Inhalte. Eine Zahlung erst nach Veröffentlichung der Inhalte ist nicht zulässig. Im Angebot kann alternativ eine vollständige Vorauszahlung vor Projektbeginn vereinbart werden.

Eine Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.


§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt notwendige Informationen, Materialien, Zugänge und Freigaben rechtzeitig bereit und benennt entscheidungsbefugte Ansprechpartner. Verzögerungen, die aus fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers resultieren, gehen zu dessen Lasten; der Vergütungsanspruch der Agentur bleibt unberührt. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass von ihm bereitgestellte Inhalte frei von Rechten Dritter sind, und stellt die Agentur von entsprechenden Ansprüchen frei.


§ 6 Nutzungsrechte und Urheberrecht

Die von der Agentur erstellten Inhalte (Fotos, Videos, Texte, Grafiken etc.) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches (nicht ausschließliches), zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht zur Verwendung auf den vereinbarten Kanälen sowie für eigene digitale und interne Zwecke (z. B. Website, Newsletter, Präsentationen). Eine Weitergabe der Inhalte an Dritte oder deren Nutzung für fremde Unternehmen ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Agentur nicht gestattet. Die Agentur ist berechtigt, erstellte Arbeiten zu eigenen Marketingzwecken als Referenz zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht.


§ 7 Haftung und Gewährleistung

Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Gewährleistung für den wirtschaftlichen Erfolg von Marketingmaßnahmen (insbesondere Reichweite, Follower-Zuwachs, Leads oder Umsatz) ist ausgeschlossen. Mängel sind innerhalb von sieben (7) Tagen nach Lieferung in Textform zu melden.


§ 8 Laufzeit, Kündigung und Stornierung

Laufzeitverträge (monatliche Betreuung) können ordentlich mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern im individuellen Vertrag keine abweichende Mindestlaufzeit vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.

Bei Stornierung eines vereinbarten Einzelprojekts oder Drehtermins gelten folgende Stornogebühren:

  • Stornierung bis 14 Tage vor Beginn: 30 % der vereinbarten Vergütung
  • Stornierung weniger als 7 Tage vor Beginn: 50 % der vereinbarten Vergütung
  • Stornierung nach Projektbeginn oder Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Vergütung

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.


§ 9 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten geschäftlichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie ausschließlich für Zwecke des jeweiligen Vertrages. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort.


§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Agentur (zuständiges Gericht: Passau). Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


Diese AGB wurden zuletzt aktualisiert im Juli 2026.

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94051 Hauzenberg
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